Waldbrandgefahrenstufe 5

20.04.2019

Burg (Spreewald). Aufgrund von ausbleibenden Niederschlägen in den letzten Tagen, gilt für den Landkreis Spree-Neiße die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5, das heisst es besteht sehr hohe Waldbrandgefahr.

 

Bereits der kleinste Funke kann dazu führen, dass sich ein ausgedehnter Brand entwickelt. Aufgrund der sandigen Böden in Brandenburg ist die Brandgefahr ähnlich hoch wie z.B. in Portugal.

 

Bitte beachten Sie des Weiteren unbedingt die nachfolgenden Hinweise:

 

~ Verzichten Sie bitte auf die Verbrennung von Gartenabfällen!

~ Lassen Sie ein Feuer niemals unbeaufsichtigt!

~ Kippen Sie Grillkohle niemals auf den Kompost!

~ Stellen Sie bitte einen Eimer Wasser neben den Grill!

~ Melden Sie Brände umgehend über den Notruf 112!

~ Melden Sie unklare Rauchentwicklungen!

 

Unabhängig von den Waldbrandgefahrenstufen sind in Wäldern das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers (dazu zählt auch das Grillen) außerhalb einer von den Forstbehörden genehmigten Feuerstelle, das Rauchen sowie der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen ganzjährig verboten.

 

Auszüge aus dem brandenburgischen Waldgesetz

 

  • § 23 Umgang mit Feuer
    Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand ist das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sowie das Rauchen verboten.
  • § 37 Ordnungswidrigkeiten
    Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften des § 23 zuwiderhandelt. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.

 

Weitere Informationen zur aktuellen Waldbrandsituation erhalten Sie hier.

 

Bild zur Meldung: Waldbrandgefahrenstufe 5